Der Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die zwecks Beweiserleichterung für den Gläubiger das Bestehen einer Verbindlichkeit bestätigt und somit langfristig gebunden ist.
Der Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die zwecks Beweiserleichterung für den Gläubiger das Bestehen einer Verbindlichkeit bestätigt und somit langfristig gebunden ist.